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StuB Nr. 22 vom Seite 1005

Formale Gestaltung von Bilanz und GuV nach HGB

– Ergebnisse einer empirischen Untersuchung –

Prof. Dr. Claus Meyer, Stuttgart und Dipl.-Betriebsw. (FH) Peggy Jahn, Karlsruhe
Die Kernfragen:
  • Welche Aussagen lassen sich bei der Bilanzgliederung ableiten?

  • Welche Gestaltungsmöglichkeiten werden in Anspruch genommen?

  • Wie hat sich das Bilanzierungsverhalten in den letzten Jahren verändert?

I. Einleitung

Die Internationalisierung der Rechnungslegung ist mit der EU-Verordnung vom ein großes Stück vorangetrieben worden. Danach müssen kapitalmarktorientierte Unternehmen ihre Konzernabschlüsse nach IAS bzw. IFRS aufstellen, für die Abschlüsse anderer Gesellschaften besteht ein noch auszuübendes nationales Wahlrecht. Die Einzelabschlüsse sind nach wie vor nach deutschem Recht zu erstellen. Die Regelungen der Internationalen Rechnungslegungsstandards geben explizit kein Gliederungsschema für Bilanz und GuV vor und lassen den Unternehmen formalen Gestaltungsspielraum (vgl. dazu IFRS 1.66 ff.). Nach deutschem Recht sind Kapitalgesellschaften und bestimmte Personenhandelsgesellschaften (PHG) an ein konkretes Gliederungsschema (vgl. insbesondere §§ 266, 275 HGB) gebunden. Das HGB bietet ebenfalls – wenn auch eingeschränkt – Abweichungs- und somit Gestaltungsmöglichkeiten. In dieser Untersuchung soll festgestellt werden, ob sich deutsche Unternehmen in der Praxis bei der Gliederung ihrer Bilanz ...

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