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StuB Nr. 21 vom Seite 1052

Mängel und Widrigkeiten des § 2b EStG

Dipl.-Kfm. Stefan Wotschofsky und Dipl.-Kfm. Markus Meßmer, beide Augsburg
Die Kernthesen:
  • Die große Anzahl von unklaren Rechtsbegriffen führt zu einer derartigen Unschärfe des § 2b EStG, dass die Vorschrift unter dem Gesichtspunkt des Bestimmtheitsgrundsatzes als verfassungswidrig angesehen werden kann.

  • Die mit der Einführung des § 2b EStG verfolgten Ziele (Vereinfachung des Steuerrechts, Schaffung von mehr Steuergerechtigkeit und Wachstumsverbesserung) werden ins Gegenteil verkehrt.

  • Soweit in Steuerbescheiden die Regelung des § 2b EStG zur Anwendung kommt, empfiehlt es sich, wegen verfassungsrechtlicher Bedenken Einspruch oder Klage zu erheben.

I. Einführung

Die Frage nach der zulässigen und damit steuerlastmindernden Berücksichtigung von Verlusten im Rahmen der ESt stellt den Gesetzgeber vor erhebliche Schwierigkeiten. Aus theoretischer Sicht bedürfen positive und negative Komponenten der gleichen Art symmetrischer Behandlung, weil sie eben in gleicher Art die sachliche Leistungsfähigkeit mehren oder mindern. In Frage kommen können nur die diskreten Ausprägungen steuerpflichtig versus steuerfrei; eine dritte Alternative wie beispielsweise die sog. Halbeinkünfte haben in einer von Sachverstand geprägten Gedankenwelt keinen Raum. Neben dieser dogmatischen Sicht muss man allerdings auch...

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