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Verhältnis des § 28 Abs. 2 KStG zu § 54 Abs. 11 KStG 1991 (Umgliederung des EK 56) zum Schluss des Wirtschaftsjahres 1994
(/S 2812 - 4 - St 216)
Der (BStBl 2002 II S. 18 = StuB 2001 S. 1032) abweichend von dem (BStBl I S. 315) entschieden, dass die Verwendungsfiktion des § 28 Abs. 2 KStG Vorrang hat vor der Umgliederung nach § 54 Abs. 11 KStG. Da die dem Verfahren zugrunde liegende Problematik durch die Einführung des Halbeinkünfteverfahrens für die Zukunft weggefallen ist, wird von einem Nichtanwendungserlass abgesehen. Das BFH-Urteil ist sinngemäß auch auf die Umgliederung des EK 50 sowie EK 45 anzuwenden … (wird ausgeführt).