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StuB Nr. 20 vom Seite 1012

Erstmalige Anwendung der IFRS (IAS)

– Mag. David Grünberger, CPA, Wien, und WP Dr. Herbert Grünberger, CPA, Linz –

Mit einem neuen Standard regelt das IASB nun die erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards (bis 2001 als „IAS” bezeichnet). Der Standard liegt vorläufig als Entwurf vor (Exposure Draft 1, First Time Application of IFRS; in der Folge kurz ED 1); die endgültige Fassung soll im zweiten Quartal 2003 verabschiedet werden – gültig für Abschlussjahre, die am oder später beginnen (ED 1 Appendix D). Der neue Standard ersetzt die rudimentären Bestimmungen in SIC 8 und gewinnt besondere Bedeutung angesichts der obligaten Umstellung aller börsennotierten Unternehmen auf IFRS ab 2005 (vgl. StuB 2002 S. 605 f.). Zumal ein Jahresabschluss zum zumindest die Vergleichszahlen aus der Vorperiode enthält, sind die für den ersten IFRS-Abschluss notwendigen Daten ab dem evident zu halten (vgl. auch IAS 1.38 ff.).

I. Begriff der „erstmaligen Anwendung”

Die IFRS werden dann erstmals angewendet, wenn im Vorjahr kein vollständiger IFRS-Abschluss aufgestellt und veröffentlicht wurde; wurde im Vorjahr ein „dualer Jahresabschluss” aufgestellt, der sowohl IAS-konform als auch HGB-konform war, dann liegt keine erstmalige Anwendung i. S. des Standards vor (ED 1.3b).

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