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StuB Nr. 19 vom Seite 894

Die geplanten Änderungen des LSt-Bescheinigungsverfahrens durch das Steueränderungsgesetz 2003

von Dipl.-Finw. (FH) Christian Merker, Gotha
Die Kernthesen:
  • Die Neuregelung des LSt-Bescheinigungsverfahrens sieht eine Übertragung der bisher auf der LSt-Karte zu bescheinigenden Daten durch Datenfernübertragung an eine amtlich bestimmte Übermittlungsstelle vor.

  • Der Ausdruck der elektronischen LSt-Bescheinigung soll so gestaltet werden, dass er als vereinfachte Steuererklärung verwendet werden kann. Hierdurch sollen dem Arbeitnehmer die Beschaffung und das Ausfüllen der Erklärungsvordrucke erspart werden.

  • Für 2004 sollen alle privaten und öffentlichen Arbeitgeber mit maschineller Lohnabrechnung elektronische LSt-Bescheinigungen übermitteln. Eine Übergangsregelung gilt für Arbeitgeber ohne maschinelle Lohnabrechnung. Diese können LSt-Bescheinigungen, die vor dem ausgestellt werden, manuell in der LSt-Karte erteilen.

I. Einführung

Der vom Bundeskabinett am beschlossene Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Steueränderungsgesetz 2003) sieht u. a. die Einführung einer elektronischen LSt-Bescheinigung vor. Im Folgenden soll das vorgesehene Verfahren kurz beschrieben werden.

II. Verfahren

1. Vorbemerkungen

Das bisherige LSt-Bescheinigungsverfahren sieht vor, dass die von der Finanzverwaltung geforderten...

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