Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Auswirkungen des Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes
Die wie folgt zu den Auswirkungen des Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes (KostRMoG) Stellung genommen:
Im KostRMoG (BGBl 2004 I S. 718) wurde eine Reihe von Kostengesetzen geändert. Diese Änderungen haben teilweise auch Auswirkungen auf Verfahren vor den FG. Im Einzelnen wurden
das Gerichtskostengesetz (GKG) und das dazugehörige Kostenverzeichnis neu gefasst,
das Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen mit dem Gesetz über die Entschädigung der ehrenamtlichen Richter im Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) zusammengefasst und
die Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ersetzt.
Für Verfahren vor den Finanzgerichten ergeben sich für Streitsachen, die ab dem anhängig werden, insbesondere folgende Änderungen:
Die Möglichkeit einer kostenfreien Rücknahme entfällt. Die Verfahrensgebühr ermäßigt sich jedoch um die Hälfte, wenn bestimmte Ermäßigungstatbestände erfüllt sind (vgl. die Gebührentatbestände Nr. 6111 und 6211 des Kostenverzeichnisses zu § 34 GKG n. F.).
Der Auffangstreitwert, der anzusetzen ist, wenn sonst keine Anhaltspunkte für die Bestimmung des Streitwerts vorliegen, wurde auf 5 000 € (bisher 4 000 €) erhöht (§ 52 Abs. 2 GKG n. F.).
Für Kostenzwecke wird ein Mindeststreitwert ...