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StuB Nr. 18 vom Seite 828

Teilwertabschreibung bei unfertigen Bauten auf fremdem Grund und Boden

– Anmerkungen zum  –

von StB Gerhard Kölpin, Norderstedt
Die Kernthesen:
  • In seinem Beschluss äußert der BFH ernstliche Zweifel, ob die vom vertretene Ansicht, dass eine Teilwertabschreibung bei den Bauten auf fremdem Grund und Boden nur hinsichtlich des dem jeweiligen Stand der Fertigstellung entsprechenden, auf die Bauten entfallenden Anteils der vereinbarten Vergütung zulässig sei, der geltenden Rechtslage entspricht.

  • Der BFH hat leider keine Ausführungen dazu gemacht, welcher Auffassung zur Teilwertabschreibung bei unfertigen Bauten auf fremdem Grund und Boden gefolgt werden soll.

  • Unternehmen, bei denen die Bewertung von teilfertigen Bauten auf fremdem Grund und Boden mit der Finanzverwaltung strittig diskutiert wird, sollten ihre Veranlagungen offen halten.

I. Problemstellung

Der Umfang der Teilwertabschreibung bei unfertigen Erzeugnissen steht auf dem Prüfstand, seit die steuerliche Berücksichtigung von drohenden Verlusten aus schwebenden Geschäften nicht mehr zulässig ist (§ 5 Abs. 4a EStG). Präzisiert geht es um die Frage, ob bei einer Teilwertabschreibung nur der Teil des zu erwartenden Verlustes berücksichtigt werden darf, der bis zum Bilanzstichtag bereits angefallen ist.

II. Die bisherige Rechtsprechung zur Bilanzi...

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