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Einkunftserzielungsabsicht bei befristeten Vermietungen mit anschließender Selbstnutzung
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Der (StuB 2002 S. 918) entschieden, wie bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung die Einkunftserzielungsabsicht zu beurteilen ist, wenn aus einer nur befristeten Vermietung Werbungskostenüberschüsse erwirtschaftet werden und der Stpfl. nach dieser Vermietung das bebaute Grundstück oder die Wohnung selbst nutzt. Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder sind die Grundsätze dieses Urteils in den Fällen befristeter Vermietung mit anschließender Selbstnutzung erstmals auf Mietverträge anzuwenden, die nach dem abgeschlossen werden.