Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Die Wegzugsbesteuerung auf dem Prüfstand des EuGH
– Anmerkungen zum –
Eine Beschränkung der Niederlassungsfreiheit kann nicht allein damit gerechtfertigt werden, dass einem Mitgliedstaat Einnahmen entgehen, wenn ein Stpfl. seinen steuerlichen Wohnsitz in einen anderen Mitgliedstaat mit abweichenden Steuerregelungen verlegt.
Mit Blick auf die deutsche Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG folgt aus dem EuGH-Urteil und den darin enthaltenen Abwägungen die EU-Widrigkeit dieses Besteuerungsregimes.
Die deutsche Wegzugsbesteuerung ist im Gefolge des Urteils in eine stringente Vorschrift zur Vermeidung der Steuerflucht – nicht des reinen Wegzugs – zu überführen.
I. Vorbemerkungen
Der EuGH hat mit seinem Urteil vom (im Folgenden „du Saillant-Urteil”) entschieden, dass die Niederlassungsfreiheit nach Art. 52 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Art. 43 EG) einer nationalen Regelung entgegensteht, die zu Lasten aller Stpfl., die ihren steuerlichen Wohnsitz in einen anderen Mitgliedstaat verlegen, die sofortige Besteuerung noch nicht realisierter Gewinne vorsieht. Die Kernaussagen dieses Urteils und seine Auswirkungen auf die deutsche Wegzugsbesteuerung stehen im Vordergrund der folgenden Betrachtungen.
II. Nationale Rechtslage, Sachverhalt und Entscheidungsfrage
Im du Saillant-Urteil ...