Pensionsrückstellungen für Beamte nach Privatisierung
Leitsatz
Zur Zulässigkeit von Rückstellungen, die eine aus einem Eigenbetrieb einer Stadt hervorgegangene Aktiengesellschaft für zukünftige
Erstattungsansprüche gebildet hat, die darauf beruhen, dass die Aktiengesellschaft vertraglich verpflichtet ist, der Stadt
die Pensionen zu erstatten, die diese den von der Stadt zur Dienstleistung an die Aktiengesellschaft freigestellten Beamten
später zahlen muss.
Fundstelle(n): DStRE 2005 S. 1305 Nr. 22 EFG 2005 S. 1674 Nr. 21 StuB-Bilanzreport Nr. 12/2006 S. 474 WPg 2006 S. 393 Nr. 6 PAAAB-62201
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Online-Dokument
Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 20.07.2005 - 3 K 1039/01
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