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StuB Nr. 15 vom Seite 673

Private Börsengeschäfte: Zunehmende Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit auch bei den Optionsprämien

– Anmerkungen zum und ein Überblick zum aktuellen Rechtsstand –

von Dipl.-Finw. (FH) Robert Kracht, Bonn
Die Kernthesen:
  • Seit dem Urteil des BVerfG zur Verfassungswidrigkeit der Spekulationsbesteuerung für 1997/98 drehen sich derzeit die Fragen um Erhebungsdefizite in früheren und späteren Zeiträumen. Die Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit haben sich aktuell um die sonstigen Einkünfte als Stillhalter nach § 22 Nr. 3 EStG ausgeweitet.

  • Bei Verlusten aus privaten Spekulationsgeschäften sind noch Fragen zu den Verrechnungsmöglichkeiten offen.

  • Steuerbescheide, die zu Börsen- und Terminmarktgeschäften nicht vorläufig nach § 165 AO ergehen, sind offen zu halten.

I. Ausgangslage

Im März 2004 hatte das BVerfG entschieden, dass § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1b EStG für die VZ 1997 und 1998 mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar und nichtig ist, soweit er Veräußerungsgeschäfte mit Wertpapieren betrifft. Beanstandet wurden strukturelle Erhebungsdefizite der Finanzverwaltung bei der Erfassung von Spekulationsgewinnen. Im Urteil wird zum Ausdruck gebracht, dass ab 1999 andere gesetzliche Rahmenbedingungen und Veränderungen des allgemeinen Marktumfelds vorherrschten. Somit könnte die Entscheidung für diese Jahre anders ausfallen.

Unstrittig scheint derzeit allgemein lediglich die Auffassung zu sein, dass zumindest ab dem VZ 2004 keine vergleichbaren Erhebungsdefizite mehr vorliegen, d...

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