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Einkommensteuer; | Betriebsverpachtung nach Realteilung (§§ 14, 16 Abs. 3 EStG)
Eine Realteilung kann nach dem auch angenommen werden, wenn sich wesentliche Betriebsgrundlagen der PersGes im Sonder-BV der Gesellschafter befinden, sofern Gesellschaftsvermögen und Sonder-BV bei den Gesellschaftern BV bleiben. Auch die anschließende Verpachtung der wesentlichen Betriebsgrundlagen an den ehemaligen Mitgesellschafter steht einer Realteilung zu Buchwerten nicht entgegen, wenn die Voraussetzungen einer Betriebsverpachtung erfüllt sind und der Verpächter bei Nutzungsüberlassung nicht die Betriebsaufgabe erklärt (Anschluß an Senatsurt. v. , BStBl 1979 II 300). Die erfolgsneutrale Realteilung einer PersGes mit dem Wahlrecht zur Buchwertfortführung ist nicht nur bei Übernahme von Teilbetrieben, sondern auch bei Zuweisung von Einzel-WG an die Gesellschafter mö...BStBl 1992 II 385