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Buchwertprivileg gem. § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 4 EStG bei der Vererbung von Sonderbetriebsvermögen
– Anmerkungen zum –
Beim Ausscheiden des verstorbenen Gesellschafters aus der Personengesellschaft wächst bei den verbleibenden Gesellschaftern im Fall der Fortsetzungsklausel der Gesellschaftsanteil des ausgeschiedenen Gesellschafters an.
Hat der verstorbene Gesellschafter Anspruch auf eine Abfindung aus dem Gesellschaftsvermögen, so handelt es sich nach Meinung des BFH steuerlich um die entgeltliche Veräußerung des Mitunternehmeranteils i. S. von § 16 Abs. 1 Nr. 2 EStG.
Auch im Fall der Fortsetzungsklausel ist die Übernahme des Sonderbetriebsvermögens in das Privatvermögen zwar Teil eines aufgabeähnlichen Vorgangs, stellt aber seinem steuerlichen Charakter nach eine (Zwangs-)Entnahme durch Rechtsakt dar. Damit erfüllt dieser Entnahmeakt den Tatbestand des Buchwertprivilegs.
I. Einführung und Sachverhalt
In dem zu besprechenden BFH-Urteil geht es um die Frage, ob das in § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG 1990 (jetzt § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 4) gewährte Wahlrecht für die Bewertung bestimmter Entnahmen (Spenden) auch in Anspruch genommen werden kann, wenn Wirtschaftsgüter des Sonderbetriebsvermögens beim Tod des Gesellschafters einer Personengesellschaft auf den Erben übergehen, die Gesellschaft aber aufgrund einer Fortsetzungsklausel mit den bisherigen ...