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Neuregelung der Fair Value Option
I. Einleitung
Am hat das IASB Änderungen der sog. „Fair Value Option” in IAS 39 (Financial Instruments: Recognition and Measurement) veröffentlicht. Im Zentrum der beschlossenen Änderungen stehen Anpassungen der erst im Dezember 2003 im Rahmen des Amendment Project eingeführten sog. Fair Value Option. Vor allem Aufsichtsbehörden für den Banken- und Versicherungssektor hatten diese Neuregelung verlangt. Die Sorge bestand, dass die bisher umfassende Option, Finanzinstrumente zu deren fair value (beizulegender Zeitwert) zu bilanzieren, Spielräume bietet, die bilanzpolitisch genutzt werden können. Die beschlossene Neuregelung gilt für Geschäftsjahre, die am oder nach dem beginnen.
II. Die Fair Value Option
Durch IAS 39.9 werden Finanzinstrumente in vier Klassen eingeteilt. Nach dieser Einteilung werden Finanzinstrumente unterschieden, die als „held-to-maturity”, „loans and receivables originated by the enterprise”, „at fair value through profit and loss” oder „available-for-sale” einzustufen sind. Finanzinstrumente, für die die Fair Value Option gewählt wurde, sind der Klasse „at fair value through profit and loss” zuzuweisen. Die nunmehr verabschiedeten Änderungen des IASB zur Fair Value Option bezi...