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StuB Nr. 14 vom Seite 626

Die EuGH-Rechtssache Marks & Spencer und ihre Bedeutung für die körperschaftsteuerliche Organschaft

Prof. Dr. Heinz Kußmaul und Dipl.-Kfm. Vassil Tcherveniachki, beide Saarbrücken
Die Kernaussagen:
  • Die bevorstehende Entscheidung des EuGH in der Rs. M & S bringt enorme Haushaltsrisiken für die Mitgliedstaaten mit sich.

  • Es stellt sich die Frage, ob der EuGH überhaupt über eine grenzüberschreitende Verlustverrechnung entscheiden darf. Im Ergebnis ist dies zu verneinen.

  • Mögliche Handlungsalternativen des deutschen Gesetzgebers reichen von einer Abschaffung der Organschaft bis hin zur Einführung einer Gruppenbesteuerung nach österreichischem Vorbild.

I. Einleitung

In der Rs. Marks & Spencer (M & S) hat der EuGH zu entscheiden, ob ein britisches Verbot, Verluste ausländischer Tochtergesellschaften mit Gewinnen in dem Vereinigten Königreich ansässiger Muttergesellschaften zu verrechnen, gegen europäisches Recht verstößt. Am hat der EuGH-Generalanwalt Poiares Maduro in seinen Schlussanträgen diese Frage positiv beantwortet. Seine Argumentation beinhaltet allerdings – wie im Folgenden aufgezeigt wird – einige Unklarheiten und kann nicht in allen Punkten überzeugen. Sollte ihm das Gericht dennoch folgen, wäre auch der deutsche Gesetzgeber indirekt gezwungen, das Rechtsinstitut der ertragsteuerlichen Organschaft grundlegend zu überdenken. Letzteres sieht ebenfalls ein Verb...

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Die EuGH-Rechtssache Marks & Spencer und ihre Bedeutung für die körperschaftsteuerliche Organschaft

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