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StuB Nr. 14 vom Seite 665

Steuerbefreiung von Wirtschaftsförderungsgesellschaften – Unschädlichkeit bestimmter Tätigkeiten

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Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder ist zur Frage der Unschädlichkeit bestimmter Tätigkeiten für die Steuerbefreiung nach § 5 Abs. 1 Nr. 18 KStG von folgenden Grundsätzen auszugehen:

Die Vermietung und Verpachtung von Geschäfts- und Gewerberäumen für die Dauer von höchstens fünf Jahren ist eine begünstigte Tätigkeit, wenn sie an Existenzgründer erfolgt ( BStBl I S. 54). Die Vermietung und Verpachtung derartiger Räumlichkeiten an andere Unternehmen als an Existenzgründer oder an Existenzgründer über den Zeitraum von fünf Jahren hinaus ist eine nicht begünstigte Tätigkeit im Bereich der Vermögensverwaltung, weil der Tätigkeitskatalog des BMF-Schreibens grundsätzlich abschließenden Charakter hat. Ausnahmsweise kann eine derartige Vermietung und Verpachtung jedoch als unschädlich angesehen werden, wenn sie beispielsweise zur Kapazitätsauslastung erfolgt und durch die vertraglichen Vereinbarungen sicher gestellt ist, dass kurzfristig eine Vermietung an interessierte Existenzgründer erfolgen kann. Nach den Umständen des Einzelfalls kann sie auch unter die Nr. 4 des genannten Tätigkeitskatalogs (= Anwerbung und Ansiedlung von Unt...BStBl 2000 II S. 229

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