Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
StuB Nr. 13 vom Seite 570

Betriebsverpachtung im Ganzen: Gestaltungsmöglichkeiten und Steuerfallen

von StB Hans Walter Schoor, Kemmenau

Der Verpächter eines Gewerbebetriebs hat steuerlich ein außerordentlich interessantes Wahlrecht (sog. Verpächterwahlrecht). Er kann bei Beginn der Verpachtung oder später erklären, dass er den Betrieb verpachtet hat, weil er ihn aufgeben wolle. Dann ist die Verpachtung eine Betriebsaufgabe (§ 16 Abs. 3 EStG). Erklärt der Verpächter die Betriebsaufgabe, gehen die Wirtschaftsgüter seines Betriebsvermögens grundsätzlich in das Privatvermögen über mit der Folge, dass die in den Buchwertansätzen ruhenden stillen Reserven aufgedeckt und begünstigt versteuert werden (§§ 16, 34 EStG; BFH/NV 2004 S. 1231). Gibt der Verpächter anlässlich der Verpachtung keine Betriebsaufgabeerklärung ab oder erklärt er ausdrücklich, dass er den Betrieb nicht aufgeben wolle, gilt der bisherige Betrieb einkommensteuerrechtlich als fortbestehend, er wird nur in anderer Form als bisher genutzt (sog. ruhender Gewerbebetrieb oder gewerbliche Verpachtung). Da der Gewerbebetrieb fortbesteht, bezieht der Verpächter weiterhin Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG). Allerdings unterliegen diese nicht mehr der GewSt, weil die GewSt nur „werbende” Betriebe erfasst, und mit der Betriebsverpachtung die „werbende” Tätigkeit des bisherigen Betriebsin...

Preis:
€10,00
Nutzungsdauer:
30 Tage

Seiten: 7
Online-Dokument

Betriebsverpachtung im Ganzen: Gestaltungsmöglichkeiten und Steuerfallen

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB Unternehmensteuern und Bilanzen
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen