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StuB Nr. 13 vom Seite 623

Reform des Berufsrechts der Abschlussprüfer

Die Bundesregierung plant, die Wirtschaftsprüfer-Ordnung (WPO) zu novellieren und hat einen entsprechenden Gesetzentwurf verabschiedet, um die Qualität der Ausbildung der Wirtschaftsprüfer zu sichern und die Wettbewerbsfähigkeit des Berufsstands durch langfristige Sicherung qualifizierten Nachwuchses zu stärken. Kern der Reform ist dabei, die Zuständigkeit für das Wirtschaftsprüfer-Examen und die Eignungsprüfung von den Bundesländern auf die jeweiligen Wirtschaftsprüferkammern zu übertragen, den Berufszugang zu öffnen und das Examen inhaltlich zu überarbeiten und zu straffen, um den gewandelten Rahmenbedingungen im Hinblick auf die Internationalisierung der Rechnungslegung ausreichend Rechnung zu tragen. Weitere Schwerpunkte sind die Stärkung der Berufsaufsicht der Wirtschaftsprüferkammern und der Berufsgerichte durch eine erweiterte Sanktionskompetenz. Die unterschiedlichen Prüferberufe Wirtschaftsprüfer bzw. vereidigter Buchprüfer sollen wieder vereinheitlicht und zusammengeführt werden. Nähere Informationen sowie der Text des Gesetzentwurfs sind im Internet unter www.wpo-novelle.de abrufbar.

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