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Beratungskosten keine Werbungskosten bei fehlgeschlagener Unternehmensgründung
Ein Unternehmen zu gründen oder zu erwerben, ist ganz regelmäßig mit erheblichem Aufwand verbunden. Investoren erwarten von Gründern und Erwerbern, dass sie eine professionell erstellte Unternehmensplanung vorlegen. Der BFH hatte sich damit zu befassen (Urteil vom - VIII R 4/02, StuB 2004 S. 566), wie Beratungskosten bei einem Gründer steuerlich zu behandeln sind, wenn sich potenzielle Geldgeber nach Vorlage der Unternehmensplanung gegen ein finanzielles Engagement entscheiden und das Unternehmen nicht gegründet wird.
In dem zu beurteilenden Fall beabsichtigte der Kläger im Wege des Management-Buy-Out, Betriebe seines bisherigen Arbeitgebers im Ausland zu erwerben. Gemeinsam mit einer GmbH & Co. KG als Partner hat er sich deshalb dazu entschlossen, eine AG mit Sitz und Geschäftsführung im Ausland zu gründen, die die betreffenden Betriebe kaufen und führen sollte. Beide Gesellschafter sollten an der AG je zur Hälfte beteiligt sein. Die in die Gründungsüberlegungen einbezogene Bank erstellte einen Finanzierungsplan und im Zusammenwirken mit einem Beratungsunternehmen einen Businessplan. Zur Gründung der AG kam es jedoch nicht mehr, weil sich die Finanzpartner des Klägers vor der Vera...