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Neuregelung von Stock Options nach IAS geplant
Die Bilanzierung von Mitarbeiterbeteilungen ist nicht nur in Deutschland heftig umstritten (vgl. dazu auch die Diskussion um E-DRS 11). Selbst die IAS enthalten bisher keine einschlägigen Richtlinien.
Das IASB hat daher zusammen mit dem britischen Accounting Standards Board den Arbeitskreis „Share Based Payments” eingerichtet. Der Arbeitskreis hat seine Absicht bekannt gegeben, die folgenden IAS-Bestimmungen einzuführen (IASB – Board Meeting Summary, April 2002):
Stock Options werden nach Optionspreismodellen bewertet (nach Black-Scholes oder nach dem Binominalmodell). Dies führt i. d. R. zu einem höheren Personalaufwand als die traditionelle Bewertung mit dem inneren Wert am Bilanzstichtag (wie z. B. nach US-GAAP, APB-Opinion 25).
Die Verteilung des Personalaufwands über die vesting period (Erwerbszeitraum) erfolgt analog zu den erbrachten Leistungen des Arbeitnehmers und wird vermutlich unter den Kapitalrücklagen gegengebucht. Werden die Stock Options später nicht in Anspruch genommen, dann erfolgt keine ertragswirksame Stornierung; die Kapitalrücklagen werden weitergeführt (anders nach US-GAAP, SFAS 123).