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StuB Nr. 11 vom Seite 506

Anwendung des § 8b Abs. 3 KStG und des § 3c Abs. 2 EStG auf Gewinnminderungen von im Betriebsvermögen gehaltenen Beteiligungen an Investmentfonds

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Werden Fondsanteile an in- und ausländischen Investmentfonds im Betriebsvermögen einer Kapitalgesellschaft, eines Einzelunternehmens oder einer Personengesellschaft gehalten, so stellt sich bei einer Wertminderung die Frage, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe Teilwertabschreibungen steuerlich berücksichtigt werden können.

1. Steuerliche Berücksichtigung dem Grunde nach

Die steuerliche Bewertung der Fondsanteile erfolgt gem. § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG (nicht abnutzbares Anlage- und Umlaufvermögen). Danach sind Teilwertabschreibungen nur bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung zulässig. Für die Beurteilung der Frage, ob eine voraussichtlich dauernde Wertminderung vorliegt, ist auf die im Sondervermögen des Fonds enthaltenen Wirtschaftsgüter abzustellen (Transparenzprinzip). Soweit im Sondervermögen börsennotierte Wirtschaftsgüter enthalten sind, stellen Kursschwankungen von Fondsanteilen im Anlagevermögen regelmäßig nur vorübergehende Wertminderungen dar (Tz. 11 des BStBl I S. 372 = StuB 2000 S. 311). Dies gilt auch für den mit Beginn des Jahres 2001 festzustellenden Kursverfall vieler börsennotierter Wirtschaftsgüter. Den Nachweis, dass ausnahmsweise eine voraussichtl...

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Anwendung des § 8b Abs. 3 KStG und des § 3c Abs. 2 EStG auf Gewinnminderungen von im Betriebsvermögen gehaltenen Beteiligungen an Investmentfonds

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