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Baukostenzuschüsse bei Energieversorgungsunternehmen
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Die ertragsteuerliche Behandlung von Baukostenzuschüssen bei Energieversorgungsunternehmen ist erneut erörtert worden. Als Ergebnis wird in Abänderung der Regelung des (StuB 2003 S. 656) folgende Auffassung vertreten:
Die Übergangsregelung zur steuerlichen Behandlung der Baukostenzuschüsse ist bei Energieversorgungsunternehmen auch dann anzuwenden, wenn die Zuschusszahlungen nicht durch Energieabnehmer, sondern von Betreibern von Windkraftanlagen (Energielieferanten) erfolgen. Als Versorgungsunternehmen im o. g. Sinne sind insbesondere Strom-, Wasser-, Fernwärme- und Gasversorger anzusehen.
Ferner wird darauf hingewiesen, dass die unter Anwendung der Altregelung gebildeten passiven Rechnungsabgrenzungsposten vor Ablauf des Auflösungszeitraums aufgelöst werden dürfen. Es besteht demnach keine Beibehaltungspflicht. Dies wird allerdings nur unter der Voraussetzung zugelassen, dass der Rechnungsabgrenzungsposten in vollem Umfang aufgelöst wird; es wird kein neues Wahlrecht geschaffen, den verbleibenden Betrag auf einen anderen Zeitraum zu verteilen.