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Mineralölsteuervergütung für landwirtschaftliches Sonderfahrzeug
Die Mineralölsteuervergütung für tatsächlich ausschließlich zur Bodenbewirtschaftung eingesetzte landwirtschaftliche Sonderfahrzeuge (hier: Viehtransporter) setzt nicht voraus, dass deren mögliche Verwendung für gewerbliche Zwecke ausgeschlossen ist. Die Rechtsprechung des BFH zur kraftfahrzeugsteuerlichen Anerkennung als Sonderfahrzeug kann nicht auf § 25b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und Abs. 2 MinöStG übertragen werden.