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Private Pkw-Nutzung: 1-v. H.-Regelung kein geeigneter Maßstab
Die 1-v. H.-Regelung ist für das USt-Recht grundsätzlich kein geeigneter Maßstab, die Kosten auf die Privatfahrten und die unternehmerischen Fahrten aufzuteilen. Denn der Entnahmewert geht vom Listenpreis des Fahrzeugs aus und berücksichtigt weder die tatsächlich auf den Betrieb des Fahrzeugs entfallenden Kosten noch die konkreten Nutzungsverhältnisse im Einzelfall.