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Rückabwicklungskosten eines Vertrags über den Erwerb eines Einfamilienhauses
Wird ein Vertrag über den Erwerb eines Einfamilienhauses wegen der plötzlich aufgetretenen schweren Erkrankung der Lebensgefährtin und des damit verbundenen Ausfalls von deren Finanzierungsbeitrag rückgängig gemacht, stellen die Aufwendungen für die Rückabwicklung des Kaufvertrags keine außergewöhnliche Belastung i. S. des § 33 EStG dar, wenn der Erwerber über eine seinen Wohnbedürfnissen entsprechende Mietwohnung verfügt.