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Einbringung wesentlicher Beteiligung
Der Tausch einer wesentlichen Beteiligung gegen die Gewährung einer anderen Beteiligung stellt eine nach § 17 Abs. 1 EStG steuerbare Veräußerung dar. Da bei einer im Privatvermögen gehaltenen wesentlichen Beteiligung weder eine Aktivierung noch eine Passivierung erfolgt, ist aufgrund der Verweisungsvorschrift des § 20 Abs. 6 Satz 1 UmwStG der Begriff „Passivposten” mit negativen Anschaffungskosten gleichzusetzen.