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Hinzurechnungsbesteuerung nach Außensteuerrecht
Ein Feststellungsbescheid, der die steuerpflichtigen Zwischeneinkünfte und die abziehbaren Steuern nur in Höhe der Gesamtbeträge für die Gesellschaft feststellt, ohne diese aufzuteilen und den einzelnen Feststellungsbeteiligten zuzurechnen, auf dessen Grundlage aber gleichwohl zutreffende Steuerfestsetzungen in den Folgebescheiden ermöglicht werden, da für jeden einzelnen Gesellschafter der anzusetzende Hinzurechnungsbetrag ausgewiesen ist, ist inhaltlich hinreichend bestimmt und nicht nichtig.