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Gesellschafter-Fremdfinanzierung
Neues BMF-Schreiben zum Rückgriffsfall des § 8a KStG
Auf Seiten der Finanzverwaltung wurde lange und heftig das Problem diskutiert, welche Kreditsicherheiten bei einer Drittfinanzierung zu einer verdeckten Gewinnausschüttung i. S. des § 8a KStG i. V. mit § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG führen. Die in der Praxis bestehende Rechtsunsicherheit wurde auch durch das umfangreiche (BStBl 2004 I S. 593) nicht hinreichend beseitigt. Mit Schreiben v. - IV B 7 - S 2742 a - 31/05 NWB ZAAAB-57832 hat das BMF daher ergänzend hierzu Stellung genommen und sich zum Vorteil des Steuerpflichtigen zu einer radikalen Entschärfung der Rückgriffsfälle entschieden.
I. Betroffener „Personenkreis”
Bis 2003 war § 8a KStG im Wesentlichen nur bei Gesellschafter-Fremdfinanzierungen durch ausländische Anteilseigner anzuwenden. Mit Urteil v. - Rs. C-324/00, Lankhorst-Hohorst (BFH/NV 2003 S. 98) hat der EuGH die Vorschrift in Bezug auf Anteilseigner in der Europäischen Union für europarechtswidrig erklärt. Der § 8a KStG wurde neu gefasst und auf Inlandsfälle ab 2004 (für Wirtschaftsjahre, die nach dem begonnen haben) ausgeweitet.
Von der Vorschrift des § 8a KStG werden neben Darlehen, die von einem zu mehr als 25 v. H. beteiligten Anteilseigner oder einer diesem nahe stehenden Pers...