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Besteuerung des Neuerwerbs in der Insolvenz
Bestandsaufnahme nach dem
Häufig führt der Insolvenzschuldner nach der Insolvenzeröffnung seine bisherige Tätigkeit fort oder nimmt eine neue Tätigkeit auf. Dies bereitet in Fällen, in denen Insolvenzverwalter und Insolvenzschuldner zusammenarbeiten und der Insolvenzverwalter den sog. Neuerwerb zur Masse ziehen kann, regelmäßig keine Probleme. Schwierigkeiten treten in der Praxis immer dann auf, wenn der Insolvenzschuldner gegen den Willen des Insolvenzverwalters und von ihm nicht kontrollierbar tätig wird. Diese „unkooperativen” Insolvenzschuldner reichen häufig keine Steuererklärungen ein und erbringen auch keine Zahlungen an das Finanzamt. Steuer- und haftungsrechtliche Konfliktlagen sind damit vorprogrammiert: Haftet die Insolvenzmasse für die mit dem Neuerwerb zusammenhängenden Steueransprüche? Welche steuerlichen Pflichten hat der Insolvenzverwalter in Bezug auf den Neuerwerb des Insolvenzschuldners zu erfüllen? Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über den Problemkreis nach der Grundsatzentscheidung des NWB KAAAB-56959.
I. Neuerwerb nach § 35 InsO
Zur Insolvenzmasse gehört nach § 35 InsO auch der Neuerwerb des Schuldners während des Insolvenzverfahrens. Das Insolvenzverfahren erfasst das gesamte Vermö...