Bayerisches Landesamt für Steuern - S 2102 - 2 St 32 M S 2102 - 1 St 33 N

Bescheinigung der ausländischen Steuerbehörde nach § 1 Abs. 3 Satz 4 EStG und § 1a EStG (Bescheinigung EU/EWR)

Es wurden Fälle bekannt, in denen die Steuerbehörden von EU-Mitgliedstaaten die für Zwecke der §§ 1 Abs. 3, la EStG erforderliche Bestätigung durch die Behörde des Wohnsitzstaates nicht auf dem hierfür vorgesehenen amtlichen VordruckBescheinigung EU/EWR” erteilt haben, dessen Benutzung nach dem (BStBl 1996 I S. 1506) unverzichtbar ist. Die Problematik betrifft in besonderem Maße die zehn im Jahr 2004 der EU beigetretenen Staaten, aber auch einige spanische Steuerbehörden.

Hierzu wurde von den ESt-Referatsleitern der Länder und des Bundes der Beschluss gefasst, dass es im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung nach §§ 1 Abs. 3, la EStG für eine Übergangsfrist bis zum nicht beanstandet wird, wenn bei Steuerpflichtigen aus 2004 der EU beigetretenen Staaten die Bestätigung der ausländischen Steuerbehörde über Wohnsitz und Einkommensverhältnisse des Steuerpflichtigen nicht auf dem amtlichen Vordruck „Bescheinigung EU/EWR” vorgenommen worden ist.

Für Spanien wurde keine Übergangsregelung beschlossen, d. h. die Vorlage des amtlichen Vordrucks „Bescheinigung EU/EWR” ist in diesem Fall erforderlich. Das spanische Finanzministerium wurde zu Beginn des Jahres 2005 angeschrieben und unter Hinweis auf die bestehenden Probleme um eine Weisung an die Steuerbehörden zur Verwendung des Vordrucks „Bescheinigung EU/EWR” gebeten.

Bayerisches Landesamt für Steuern v. - S 2102 - 2 St 32 MS 2102 - 1 St 33 N

Fundstelle(n):
NAAAB-61234