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StuB Nr. 10 vom Seite 449

Der gläserne Anleger

– Kontoabfragen im Inland und grenzüberschreitende Kontrollen bei den Kapitaleinkünften –

von Dipl.-Finw. (FH) Robert Kracht, Bonn
Die Kernfragen:
  • Wann ist ein Kontenabruf zulässig?

  • Welche Kontrollmöglichkeiten beinhaltet die EU-Zinsrichtlinie?

  • Wie können Anleger den Quellensteuerabzug in Österreich, Luxemburg und Belgien vermeiden?

I. Vorbemerkungen

Für den VZ 2004 haben inländische Kreditinstitute jetzt erstmals nach § 24c EStG eine Jahresbescheinigung über die Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne ausgestellt. Zudem dürfen FA und Sozialbehörden seit dem auf die Kontendaten der Bürger zugreifen. Ab dem greift dann die Zinsrichtlinie (ZinsRL) in allen EU-Staaten sowie wichtigen Drittländern. Es erfolgt entweder ein grenzüberschreitender Austausch von Kontrollmitteilungen oder ein Einbehalt von Quellensteuer auf bestimmte Kapitaleinnahmen.

Mit Hilfe dieser verschiedenen Neuregelungen wird es der Finanzverwaltung künftig gelingen, die Existenz von verschwiegenen Konten oder Depots festzustellen und auch Schwarzgelder jenseits der Grenze zu enttarnen. Vor Inkrafttreten der neuen Kontrollmöglichkeiten hat das BMF sowohl zur Kontenabfrage als auch zur ZinsRL konkrete Anwendungsbestimmungen veröffentlicht. Damit liegen nun Verwaltungsanweisungen vor, die den Behörden eine verbindliche Richtschnur geben, wie das Gesetz bzw. die ...

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