Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Der Geschäfts- oder Firmenwert
Ist der Kundenstamm Bestandteil des Geschäfts- oder Firmenwerts?
Die Abgrenzung der den Geschäfts- oder Firmenwert bildenden unselbständigen Komponenten von selbständig zu bilanzierenden immateriellen Einzelwirtschaftsgütern kann zu Schwierigkeiten führen und hat in der Praxis erhebliche Bedeutung. Die Finanzgerichtsbarkeit hat in mehreren Entscheidungen zu diesem Thema Stellung genommen und den Kundenstamm unter bestimmten Voraussetzungen nicht als unselbständigen Bestandteil des Geschäfts- oder Firmenwerts, sondern als abschreibungsfähiges Einzelwirtschaftsgut qualifiziert.
I. Bestandteile und Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwerts
1. Begriff Geschäfts- oder Firmenwert
Nach der Rechtsprechung des BFH stellt der Geschäftswert den im Wirtschaftsleben anerkannten Mehrbetrag dar, der einem gewerblichen Unternehmen über die Werte der übernommenen aktivierten Wirtschaftsgüter (abzüglich der Schulden) hinaus innewohnt und den daher der Erwerber eines Unternehmens oder eines Anteils an einem Unternehmen aufzuwenden bereit war. Den Werten der Handels- oder Steuerbilanz sind die stillen Reserven hinzuzurechnen. Der Geschäftswert ist Ausdruck für die Gewinnchancen eines Unternehmens, soweit d...BStBl 1996 II S. 576BStBl 1982 II S. 652