Investitionszulagenschädlichkeit des Einsatzes von Wirtschaftsgütern außerhalb des Fördergebietes
Investitionszulage 1999/2000
Leitsatz
Ein Investor, der aus Kunststoff- und Aluminiumteilen Markisen herstellt, kann für die Anschaffung von Spritzgusswerkzeugen,
die vom Zuliefererbetrieb außerhalb des Fördergebiets für die Herstellung der von ihm bestellten Kunststoffteile benötigt
werden, keine Investitionszulage wegen Fehlens der Verbleibensvoraussetzungen des § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 InvZulG 1999 beanspruchen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2005 S. 1215 Nr. 15 NWB-Eilnachricht Nr. 26/2006 S. 2177 HAAAB-60708
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FG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil v. 28.04.2005 - 2 K 478/03
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