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FG Mecklenburg-Vorpommern Urteil v. - 2 K 478/03 EFG 2005 S. 1215 Nr. 15

Gesetze: InvZulG 1999 § 2 Abs. 1 S. 2 Nr. 2, InvZulG 1999 § 10 Abs. 4a

Investitionszulagenschädlichkeit des Einsatzes von Wirtschaftsgütern außerhalb des Fördergebietes

Investitionszulage 1999/2000

Leitsatz

Ein Investor, der aus Kunststoff- und Aluminiumteilen Markisen herstellt, kann für die Anschaffung von Spritzgusswerkzeugen, die vom Zuliefererbetrieb außerhalb des Fördergebiets für die Herstellung der von ihm bestellten Kunststoffteile benötigt werden, keine Investitionszulage wegen Fehlens der Verbleibensvoraussetzungen des § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 InvZulG 1999 beanspruchen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2005 S. 1215 Nr. 15
NWB-Eilnachricht Nr. 26/2006 S. 2177
HAAAB-60708

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FG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil v. 28.04.2005 - 2 K 478/03

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