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Steuerfreie Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften
Aktuelles Gestaltungsmodell durch Wegzug nach Großbritannien
Mit Hilfe der Wegzugsbesteuerung (§ 6 AStG; § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 UmwStG) hat der Steuergesetzgeber in der Vergangenheit die steuerfreie Realisierung von Gewinnen aus der Veräußerung von Anteilen an (unbeschränkt steuerpflichtigen) Kapitalgesellschaften durch unbeschränkt Steuerpflichtige bekämpft. Nachdem die französische Wegzugsbesteuerung vom für europarechtswidrig erklärt worden ist und nach allgemeiner Meinung auch die deutsche Wegzugsbesteuerung europarechtswidrig ist, bieten sich bis zu einer gesetzlichen Änderung der deutschen Wegzugsbesteuerung Gestaltungsmöglichkeiten. Eine Möglichkeit ist das in diesem Beitrag vorgestellte (aggressive) Steuergestaltungsmodell. Es führt u. E. zu einer vollumfänglichen steuerfreien Realisierung von Gewinnen aus der Veräußerung von Anteilen an (unbeschränkt steuerpflichtigen) Kapitalgesellschaften.
Zu den Konsequenzen für § 6 AStG nach der EuGH-Entscheidung vgl. Seinsche/Kreß, Berater-Brief Vermögen 9/2004 Seite 19, und Miles, Berater-Brief Vermögen 7/2005 Seite 11.
§ 6 AStG . . .
Die Anwendung des § 6 AStG führt zur Besteuerung, wenn eine ihren (Haupt-)Wohnsitz ins Ausland verlegende Person insgesamt mindestens zehn Jahre in Deutsch...