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Der CTS-Anlagebetrug und die Besteuerung von Scheingewinnen
Die Problematik der Besteuerung von Scheingewinnen im Zusammenhang mit Anlagebetrug scheint nach der Rechtsprechung des BFH zu den Ambros-Fällen auf den ersten Blick geklärt. Trotz mehrfach in der Literatur geäußerter Kritik hatte der BFH seine Auffassung in seinem Urteil vom nochmals bestätigt.
Als es Ende 2001 zur Aufdeckung des bisher größten Falls von Anlagebetrug in der Geschichte von Rheinland-Pfalz und des Saarlands kam, in welchem die Anlagefirma Commodity Trading Service GmbH (CTS) bzw. deren Geschäftsführer mehr als 3 000 Kunden mit angeblichen Warentermingeschäften um bis zu 220 Mio € betrogen hatte, kamen erneut Zweifel an der Besteuerungspraxis bei Scheingewinnen auf. Diese Zweifel stellen sich mittlerweile als solche an der einfachen Übertragbarkeit der Rechtssprechung des BFH zu den Ambros-Fällen dar, wie sie von der Finanzverwaltung in Rheinland-Pfalz, dem Saarland und weiteren Bundesländern seither flächendeckend geübt und in bislang durchgeführten Eilverfahren auf Aussetzung der Steuerbescheide gestützt wird. Der nachfolgende Beitrag untersucht im Stand der gegenwärtigen gerichtlichen Auseinandersetzungen die rechtlichen Gesichtsp...