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Zuflusszeitpunkt von Arbeitslohn bei Wandelschuldverschreibungen
Der entschieden, dass einem Arbeitnehmer, der nicht handelbare Wandelschuldverschreibungen seines Arbeitgebers erwirbt, ein geldwerter Vorteil erst dann zufließt, wenn ihm nach Ausübung des Wandlungsrechts das wirtschaftliche Eigentum an den Aktien verschafft wird. Ein Zufluss von Arbeitslohn wird nicht bereits durch die Übertragung der Wandelschuldverschreibung begründet.