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Steuerfreiheit von Umsätzen einer Krankengymnastin
Die Umsätze einer Krankengymnastin, die ausschließlich solche gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen bzw. den Privatpatienten erbringt, sind nach § 4 Nr. 14 UStG steuerfrei. Das gilt auch dann, wenn die Krankengymnastin freie Mitarbeiterinnen beschäftigt, nach außen aber gegenüber den Patienten und Krankenkassen sie allein als Unternehmerin auftritt.