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Verspätungszuschlag bei unzutreffender Sachverhaltsermittlung
Führt das Finanzamt in seiner Einspruchsentscheidung zur Begründung des Verspätungszuschlags unzutreffend aus, der Steuerpflichtige habe in der Vergangenheit die Erklärungen um so später abgegeben, je höher die jeweilige Nachzahlung gewesen sei, obwohl sich tatsächlich nur bei einer verspäteten Abgabe einer Nachzahlung ergeben hat, ist die Ermessensentscheidung über die Festsetzung des Verspätungszuschlags aufzuheben.