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Kapitalanlage | Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz
Das Gesetz zur Einführung von Kapitalanleger-Musterverfahren v. ist im BGBl 2005 I S. 2437 verkündet worden und tritt im Wesentlichen am in Kraft. Ziel des Gesetzes ist es, eine in verschiedenen Prozessen gestellte Musterfrage einheitlich mit Breitenwirkung klären zu lassen. Zentrales Instrument ist dabei der vom OLG zu erlassende Musterentscheid. Dieser Musterentscheid wird im Rahmen eines eigenständigen, vom Ausgangsverfahren losgelösten Musterverfahrens getroffen. Unter Zugrundelegung dieses Musterentscheids wird abschließend der individuelle Rechtsstreit des einzelnen Kapitalanlegers entschieden.