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StuB Nr. 10 vom Seite 510

Freiwillige Unfallversicherungen der Arbeitnehmer

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a) Behandlung der Versicherungsleistungen bei einem Arbeitgeberwechsel im Kalenderjahr/Wechsel der steuerlichen Behandlung der Prämie im Verlaufe eines Kalenderjahres: Durch die Bezugnahme auf das Kalenderjahr des Versicherungsfalls in Tz. 4.1.1 des (BStBl I S. 1204 = StuB 2000 S. 794) sollte deutlich gemacht werden, dass für die lohnsteuerliche Behandlung der Versicherungsleistungen nicht der Zeitpunkt (das Kalenderjahr) der Auszahlung der Versicherungsleistung, sondern immer der Zeitpunkt (das Kalenderjahr) des Unfallereignisses maßgebend ist. Für die steuerliche Behandlung der Versicherungsleistungen bei einem Arbeitgeberwechsel im Kalenderjahr ist daher das zum Zeitpunkt des Unfallereignisses bestehende Versicherungsverhältnis und Beschäftigungsverhältnis maßgebend, aus dem die Versicherungsleistung gezahlt wird.

b) Keine Aussage im (a. a. O.) zur Behandlung von Leistungen für Unfälle im privaten Bereich, wenn der Beitrag steuerpflichtiger Arbeitslohn war: Eine Aussage im BMF-Schreiben hierzu war nicht notwendig, da sich die Rechtsfolgen in diesem Fall bereits aus § 2 Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 LStDV ergeben.

c) LSt-Abzug durch den Arbeitgeber im Fall einer Auszahlung d...

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