Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Betriebsaufspaltung: Abzugsfähigkeit von Aufwendungen nach § 3c EStG bei Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens
()
Aufwendungen für Wirtschaftsgüter, die im Rahmen einer Betriebsaufspaltung dem Betriebsunternehmen gegen ein angemessenes Entgelt zur Nutzung überlassen werden, unterliegen i. d. R. keiner Abzugsbeschränkung. Denn im Fall der entgeltlichen Nutzungsüberlassung überlagert der wirtschaftliche Zusammenhang zwischen den Aufwendungen und den im Rahmen der Betriebsaufspaltung steuerpflichtigen Miet-/Pachteinnahmen den wirtschaftlichen Zusammenhang zwischen den Aufwendungen und der Beteiligung/den Beteiligungseinnahmen. Erfolgt diese Überlassung unentgeltlich oder teilentgeltlich, kann im Halbeinkünfteverfahren nach § 3c EStG eine Abzugsbeschränkung bestehen.
Grundfall: Eine natürliche Person überlässt Wirtschaftsgüter an eine Betriebskapitalgesellschaft
Überlässt eine natürliche Person als Gesellschafterin aufgrund des Gesellschaftsverhältnisses der Betriebskapitalgesellschaft Wirtschaftsgüter unentgeltlich zur Nutzung, so fließen ihr aus der Überlassung keine Einnahmen zu. Bei der Kapitalgesellschaft ist keine verdeckte Einlage zu berücksichtigen, da die Nutzungsüberlassung selbst keinen einlagefähigen Vermögensvorteil darstellt. Es entsteht jedoch ein höheres Ausschüttungspotenzial. Im Falle der A...