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Steuerfreiheit der Kostenpauschale der Bundestagsabgeordneten verfassungswidrig?
Beim BFH ist unter dem Az. VI R 63/04 die Rechtsfrage anhängig, ob eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes darin liegt, dass ein „normaler” Stpfl. für eine Steuerfreistellung seiner Einkünfte den Nachweis sämtlicher beruflicher Aufwendungen erbringen muss, während einem Abgeordneten des Deutschen Bundestags eine Aufwands-/Kostenpauschale von ca. 30 % seiner Gesamtbezüge ohne Einzelnachweis steuerfrei gewährt wird. Im Hinblick auf das anhängige Verfahren sollten Steuerbescheide ebenfalls offen gehalten werden.
Praxishinweis: Nach dem (StuB 2005 S. 423) wurde diese Frage mit in den Vorläufigkeitskatalog aufgenommen. Eines Rechtsbehelfs bedarf es insoweit nicht.