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Praxisprobleme beim Unternehmerregress nach neuem Kaufrecht
Der Schwerpunkt der Veröffentlichungen zur am im Rahmen der Schuldrechtsreform in Kraft getretenen umfassenden Neuregelung der kaufrechtlichen Vorschriften (vgl. Ullrich, StuB 2001 S. 1248) lag zunächst auf den Rechtsbeziehungen zwischen dem Verbraucher als Käufer und dem Unternehmer als Verkäufer. Von ebenfalls hoher Relevanz für den Unternehmer sind allerdings die in §§ 478, 479 BGB getroffenen neuen Regelungen zum Unternehmerregress. Hiervon berührt wird nicht bloß das Verhältnis zwischen Letztverkäufer (derjenige, der an einen Verbraucher verkauft) und Hersteller; vielmehr sind ja häufig Zwischenhändler eingeschaltet, und selbst zwischen Hersteller und Zulieferer mögen die gesetzlichen Neuerungen Wirkung entfalten. Immer deutlicher werden die zahlreichen Probleme, die die Konstellationen Rückgriffsgläubiger/Rückgriffsschuldner in der Praxis mit sich bringen. Da es sich um neuartige gesetzliche Bestimmungen handelt, fehlt es noch an gesicherter Rechtsprechung, und die Klärung von Zweifelsfragen bleibt vorerst dem Schrifttum überlassen.
I. Überblick zu Voraussetzungen und Rechtsfolgen des Unternehmerrückgriffs
Die Ware muss letztlich durch einen Unternehmer an einen Verbraucher verkauft...