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Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte und Einschränkung des Betriebsausgabenabzugs
Sofern ein Kfz zum Betriebsvermögen eines Einzelunternehmers, eines Mitunternehmers oder eines Freiberuflers rechnet, ist der Gesamtaufwand in voller Höhe als Betriebsausgabe abziehbar. Benutzt derjenige, der Gewinneinkünfte erzielt, das zum Betriebsvermögen zählende Kfz für private Zwecke, ist nach Maßgabe von § 6 Abs. 1 Nr. 4 Sätze 2 – 4 EStG eine Nutzungsentnahme zu erfassen. Wird ein solches Fahrzeug daneben auch für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte oder Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung genutzt, besteht nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG eine Einschränkung des Betriebsausgabenabzugs (vgl. hierzu auch das BStBl I S. 148 = StuB 2002 S. 186).
Bei der Berechnung dieser nichtabziehbaren Betriebsausgaben sind infolge einer Änderung durch das JStG 1996 (BGBl I S. 1250) folgende Berechnungsmethoden möglich:
Pauschalermittlung,
individuelle Ermittlung (sog. Escape-Klausel).
Die individuelle Ermittlungsmethode setzt die Führung eines Fahrtenbuchs sowie den Nachweis der Gesamtkosten für das jeweilige Fahrzeug voraus. Die nicht abziehbaren Aufwendungen werden bei Anwendung der Pauschalermittlung mit 0,03 v. H. des inländischen Listenpreises des Kfz im Zeitpunkt der Ers...