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StuB Nr. 8 vom Seite 337

Die Abbildung des Tauschs von Anlagevermögen nach den neugefassten IFRS-Standards

WP/StB Dr. Wolf-Dieter Hoffmann, Freiburg i. Br. und WP/StB Dr. Norbert Lüdenbach, Frankfurt/M.
Die Kernfragen:
  • Welche Neuregelungen gelten nach den IAS/IFRS bei der Abbildung von Tauschvorgängen beim Anlagevermögen?

  • Wie sind die Neuregelungen zu werten?

  • Welche Auswirkungen ergeben sich auf die Gewinn- und Verlustrealisierung?

I. Überblick über die Regelungsbereiche und -inhalte

1. Wirtschaftlicher Gehalt und Interessenlage

Bei der Abbildung von Tauschgeschäften im Jahresabschluss ist aus betriebswirtschaftlicher Sicht von folgender Grundüberlegung auszugehen:

  • Aus der isolierten Perspektive des Tauschgeschäfts interessiert nur die Tauschrelation. Wenn zwei Kontrahenten sich über die Wertdifferenz der potenziellen Tauschgüter einig sind, können sie ohne Beschränkung jeden Kaufpreis förmlich festlegen.

    Beispiel 1 (Gefahr der Überbewertung): Der Profifußballklub FC Forza Italia (I) ist bereit, Spieler S an den Klub Real Espana (E) gegen Eintausch von Spieler T abzugeben. Man einigt sich im Verhandlungsweg auf einen „Mehrwert” von S gegenüber T von 8 Mio EUR (Tausch mit Baraufgabe, exchange for a combination of monetary and non-monetary assets). Die Kaufpreise können dann ohne Restriktion durch wirtschaftliches Eigeninteresse auf 18 Mio EUR für S und 10 Mio EUR für T oder z. B. auf 58 bz...

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