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Neues Zuwanderungsgesetz
Dem „Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern (Zuwanderungsgesetz)”, das zum in Kraft treten soll, hat der Bundesrat auf seiner Sitzung am zugestimmt (vgl. auch die Materialien in BT-Drucks. 14/7387, 14/7987, 14/8046, 14/8395 und 14/8414). Für die Wirtschaft sind vor allem die Regelungen des neuen Gesetzes zur sog. Arbeitsmigration (Erlaubnis der Erwerbstätigkeit für zugereiste Ausländer) von Interesse. Insoweit wurden gegenüber dem bisherigen Recht im Wesentlichen nur organisatorische, nicht aber inhaltliche Änderungen vorgenommen (z. B. wird die formale „Zweigleisigkeit” von Aufenthaltserlaubnis durch die Ausländerbehörden und Arbeitserlaubnis durch das Arbeitsamt aufgehoben). Im Übrigen ist zu beachten, dass fraglich ist (zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Zeilen: ), ob das neue Zuwanderungsgesetz in verfassungskonformer Weise zustande gekommen ist und ob der Bundespräsident das Gesetz unterzeichnet (der vom Bundestag beschlossene und dem Bundesrat am vorgelegte Gesetzestext ist abgedruckt in BR-Drucks. 157/02).