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Europarechtswidrigkeit der pauschalierten Hinzurechnung (fiktiver) Betriebsausgaben in unmittelbarem Zusammenhang mit steuerfreien Beteiligungserträgen
– Anmerkungen zum –
Das entschieden, dass die pauschalierte Hinzurechnung (fiktiver) Betriebsausgaben in unmittelbarem Zusammenhang mit steuerfreien Beteiligungserträgen nach § 8b Abs. 7 KStG a. F. europarechtswidrig und insofern für Zwecke der inländischen Besteuerung nicht anwendbar ist.
Die Rechtswirkungen des Urteils (v. a. die Nichtanwendbarkeit der Pauschalierungsvorschrift) können uneingeschränkt auf die Anwendung des § 8b Abs. 5 KStG a. F. übertragen werden.
Allerdings ist aus Sicht der Besteuerungspraxis zu beachten, dass die Nichtanwendbarkeit im Vergleich zur Anwendung der Pauschalierungsregelungen auch negative Steuerlastwirkungen haben kann.
I. Einleitung
Das entschieden, dass die pauschalierte Hinzurechnung (fiktiver) Betriebsausgaben in unmittelbarem Zusammenhang mit steuerfreien Beteiligungserträgen nach § 8b Abs. 7 KStG a. F. europarechtswidrig und insofern für Zwecke der inländischen Besteuerung nicht anwendbar ist. Mit diesem Urteil befasst sich der vorliegende Beitrag, wobei die darin enthalten Ausführungen Fragen der ökonomischen Rechtfertigung des Abzugsverbots bei Beteiligungsaufwendungen, deren Pauschalierung oder Frage...