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Die Mutter-Tochter-Richtlinie in der geänderten Form ab dem 1. 1. 2005
Was ist das eigentliche Anliegen der Mutter-Tochter-Richtlinie?
Welche Neuerungen ergeben sich bei der Mindestbeteiligungsquote?
Auf welche wesentliche Neuerung ist des Weiteren hinzuweisen?
I. Einführung
Der Ministerrat der EU hat im Dezember 2003 mit der erforderlichen Einstimmigkeit einige bedeutsame Änderungen zur Mutter-Tochter-Richtlinie aus dem Jahre 1990 beschlossen. Die Verabschiedung der Änderungsrichtlinie, die in einem bis dahin bei EG-Vorschriften über die direkten Steuern nie gekannten Tempo behandelt und verabschiedet werden konnte, bietet einen guten Anlass, das System der Mutter-Tochter-Richtlinie für die Besteuerung grenzüberschreitender Konzerne in seiner aktuellen Form nochmals im Zusammenhang darzustellen.
II. Das System der Mutter-Tochter-Richtlinie
1. Die Grundwertungen der Richtlinie
Die Mutter-Tochter-Richtlinie beansprucht in ihrem Titel, eine Art „Grundgesetz” für die laufende Besteuerung europäischer Konzerne darzustellen, denn sie bezeichnet ihren Inhalt als „das gemeinsame Steuersystem für Mutter- und Tochtergesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten”. In Wahrheit konzentriert sich der Richtliniengeber dagegen auf ein einziges Spezialproblem: Er will eine Kumulation mehrerer verschiedener KSt-Belastungen innerhalb des KSt-Sektors vermeiden, damit es durch die Gründung ausländ...