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Durchführung der Arbeitnehmer-Veranlagung 2002
Bei der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2002 ist das EStG 2002 i. d. F. der Bekanntmachung vom (BStBl I S. 1209), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Einbeziehung beurlaubter Beamter in die kapitalgedeckte Altersversorgung vom (BGBl I S. 58), maßgebend. Mit Vfg. vom - S 2270 A - 27 - St 322 hat die OFD Karlsruhe umfangreich zur Durchführung der Arbeitnehmer-Veranlagung 2002 Stellung genommen. Soweit sich daraus Abweichungen/Ergänzungen zur St 22 (StuB 2003 S. 182) ergeben, sind diese nachfolgend abgedruckt.
1. Entfernungspauschale
Für Behinderte, deren Grad der Behinderung mindestens 70 % beträgt oder Behinderte, deren Grad der Behinderung weniger als 70, aber mindestens 50 % beträgt und die in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt sind (Merkmal aG), können auch bei Benutzung ihres eigenen Pkw die tatsächlichen Aufwendungen für die Hin- und Rückfahrt oderS. 278ohne Einzelnachweis 0,30 € für jeden gefahrenen Kilometer angesetzt werden. Führt ein behinderter Arbeitnehmer seine Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte teilweise mit dem eigenen Pkw und teilweise mit öffentlichen Verkehrsmitteln durch bzw. schließt er sich einer Fah...